|
Unterrichten mit Kopftuch - eine “undeutsche” Berufstätigkeit? Fereshta Ludin kämpft um ihr Recht (Marlies Wehner)
Es gibt Staaten (wie z.B. Großbritannien, Dänemark), in denen Beschäftigte unterschiedlicher
Religionszugehörigkeit - auch im öffentlichen Dienst, selbst im sensiblen Erziehungsbereich - nicht in erster Linie
als Problem wahrgenommen werden. Dabei werden der Konsens über gesellschaftliche Grundwerte und die
Einhaltung des durch die Verfassung gesetzten Rahmens als Voraussetzung der Berufstätigkeit betrachtet. In
Deutschland sieht es anders aus: Wenn hier - exemplarisch in Baden-Württemberg - darum verhandelt wird, ob
eine kopftuchtragende Lehrerin SchülerInnen einer öffentlichen Schule in den Fächern Deutsch, Englisch und
Gemeinschaftskunde unterrichten darf, so geht es dabei tatsächlich um eine grundsätzlichere Frage. Wer verfügt über die Macht
, seine Definition von Kultur als diejenige Definition durchzusetzen, die für die breite Öffentlichkeit Gültigkeit besitzt? Wer diese Definitionsmacht besitzt, legt zugleich den
Rahmen für Integration oder Ausgrenzung fest, bestimmt Kriterien für akzeptables bzw. abzulehnendes Verhalten, z.B. auch für das, was gesellschaftlich als Provokation
empfunden wird, was als Teil deutscher Identität verstanden wird usw. Die im Fall Fereshta Ludin geführten öffentlichen Debatten zeigen wieder einmal: es wird zwar viel von Integration,
interkulturellem Miteinander und Toleranz geredet, gefordert wird aber immer noch Assimilation im Sinne einer Einordnung in die Dominanzkultur
(vgl. Birgit Rommelspacher). Welche Umgangsformen und politischen Entscheidungen sind folglich in unserer Einwanderungsgesellschaft möglich, wenn Modelle des Zusammenlebens
von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft und Religionszugehörigkeit verhandelt werden? Ich möchte an einigen Thesen verdeutlichen, welche Streitpunkte zu verhandeln wären.
1. Unstrittig existiert ein Feindbild Islam, insbesondere festgemacht an der Rolle der Frau. Abgelehnt wird dabei
nicht der Islam als Ganzes, nicht die friedliche Religion in Abgrenzung zu fanatischen Erscheinungsformen, über die ja ein Konsens denkbar wäre. Die Trennungslinie
für das, was bei uns akzeptabel ist, und das, was nicht in das westliche Gesellschaftsmodell zu passen scheint, verläuft entlang der Schiene privat - öffentlich. Daher
ist nur ein zurechtgestutzter "Euroislam" à la Bassam Tibi kompatibel genug für hiesige Vorstellungen von der Rolle der Religion in Gesellschaft und Staat; jedoch ist kein Platz für den Islam
in den Institutionen, innerhalb politischer Entscheidungsprozesse, wird doch die öffentliche Präsenz der Religion mit - längst durch
Säkularisierungsprozesse überwundenem - "Fundamentalismus" assoziiert. Welchen Raum hat unter diesen
Bedingungen der Islam in Deutschland? Wie weit sind MuslimInnen als Teil dieser Gesellschaft anerkannt? Wie muß der Islam aussehen, mit dem die Mehrheitsgesellschaft leben kann/will?
2. Welche Schlußfolgerungen werden nun aus der Erkenntnis gezogen, daß in unserer Gesellschaft ein durch
einseitige Medienberichterstattung und immer wieder weitergegebene Vorurteile geprägtes verzerrtes Wahrnehmungsmuster herrscht? Man sollte meinen, daß hier den Schulen, zu deren
Erziehungszielen in einer faktischen Einwanderungsgesellschaft sicher auch interkulturelle Kompetenzen, Toleranz und
Akzeptanz unterschiedlicher Weltanschauungen und Lebensorientierungen im Rahmen der vom GG gesteckten
Grenzen gehört, ein wichtiger Auftrag zukommt. Wieso gehört dann nicht auch Lehrpersonal unterschiedlicher
Lebensorientierungen und Weltanschauungen dazu? Wieso sollte die Einübung von Toleranz und interkultureller Kompetenz gefährdet sein im Kontakt mit einer kopftuchtragenden Lehrerin?
3. Im Fall Fereshta Ludin wird einer einzelnen Frau die mögliche Vereinnahmung des Tuchs als politisches
Kampfsymbol zum Vorwurf gemacht. Das faktische Berufsverbot wird vom Oberschulamt und der Ministerin damit begründet, daß Frau Ludin nicht die "richtigen"
Konsequenzen aus der möglichen Vereinnahmung durch andere und der möglichen negativen Signalwirkung ihrer persönlichen Entscheidung für andere
muslimische Frauen und Mädchen ziehe. An dieser Konstruktion wird ihre vermeintlich mangelnde Eignung für die Anstellung als Lehrerin/Verbeamtung festgemacht.
Was wären nun die "richtigen" Konsequenzen? Sie soll ohne Kopftuch unterrichten; sie soll es ausziehen und damit ihrerseits signalisieren, daß sie die Spielregeln unserer Dominanzkultur
verstanden und akzeptiert hat. Der Erziehungsauftrag der Schule wird folglich dahingehend interpretiert, daß die gewünschte vorgelebte Toleranz nur von Lehrpersonal verkörpert werden kann,
welches im westlich-abendländischen Sinn Nachahmungssignale zu geben vermag. Jetzt wird deutlich, was
Fereshta Ludins Berufsverbot mit der sogenannten “Entscheidung für die Integration muslimischer junger Menschen” zu tun hat. Daß es immer noch MuslimInnen gibt, die eine andere Vorstellung von ihrer
Lebensgestaltung haben, diese gar an ihrer Religion, dem Islam, orientieren, muß bekennenden Westlern wie ein Anachronismus scheinen. Danach ist es nur eine
Frage der Zeit und des sanften aber beständigen erzieherischen Drucks, bis auch der und die letzte sich für den westlichen way of life entschieden haben wird.
4. Es wird gesagt, das Lehrpersonal repräsentiere staatliche Werte und Normen. Die hier vorherrschende
Interpretation der staatlichen Werte und Normen hat offensichtlich keinen Raum für den Islam bzw. für praktizierende Musliminnen
, sonst würde die Abgrenzung nicht immer wieder betont. Warum kann Fereshta Ludin, die ihr Studium und ihr Referendariat glänzend absolviert hat, sich als Teil dieser Gesellschaft versteht und
in Ausbildung und Unterricht ihre Integrationsfähigkeit bereits hinreichend unter Beweis gestellt hat, nicht
auch Repräsentantin unserer Werte und Normen sein, zumal sie selbst offensichtlich keinen Konflikt sieht
zwischen ihrer persönlichen Glaubensentscheidung und den zu vermittelnden Lern- und Erziehungszielen der
deutschen Schule? Das Berufsverbot trifft Frau Ludin direkt, nicht wegen fachlicher Mängel oder wegen des
Vorwurfs unzulässiger Agitation im Unterricht, der im Übrigen auch schon durch das für Lehrpersonal geltende
Mäßigungsgebot zu begegnen wäre. Auch ihre deutliche Distanzierung von rückständigen und frauenfeindlichen
Interpretationen des Islam genügten nicht. Warum aber sollten SchülerInnen dann damit überfordert sein, von
einer kopftuchtragenden Lehrerin unterrichtet zu werden? Was signalisiert diese Lehrerin? Zu welchen Auseinandersetzungen mit Klischeevorstellungen und gängigen Wahrnehmungsmustern kann gerade diese
Unterrichtssituation anregen? Warum kann Schule nicht auch durch das Kollegium die gesellschaftliche Realität unserer Einwanderungsgesellschaft repräsentieren?
5. Zur Beurteilung islamischer Vorschriften hat sich Annette Schavan u.a. in der Türkei kundig gemacht und
fast durchgängig auf der Basis von islamkritischen Interpretationen festgelegt, das Tragen eines Kopftuches sei
keine islamische Pflicht, es handele sich um ein überflüssiges Kleidungsstück und müsse daher auch nicht vom
Oberschulamt toleriert werden. Wie kommt eine deutsche katholische Kultusministerin dazu, sich anmaßend
selbst in den Rang einer islamischen Rechtsgelehrten zu erheben, indem sie eine Art "Kopftuchfatwa" erläßt, in
der sie den Islam verbindlich für in Deutschland lebende Musliminnen auslegt? Die innerislamischen - in der Regel hier im Westen kaum verfolgten - Debatten zeigen einen
breiten Konsens der Rechtsgelehrten in Bezug auf die islamischen Bekleidungsvorschriften, die letztlich in persönlicher Entscheidung zu befolgen
sind. Wenn in diesem Zusammenhang auch Fälle von Zwang auftreten, so kann dies wohl kaum einer einzelnen Muslima zur Last gelegt werden. Vielmehr könnte gerade auch eine kopftuchtragende gebildete,
selbstbewußte und fachlich qualifizierte Lehrerin gängige Klischees und Rollenmuster im Sinne eines
positiv interpretierten Islam aufbrechen. Allerdings scheint diese Möglichkeit kaum gewünscht zu sein. In den
öffentlichen Debatten wird i.d.R. lediglich der Schutz von Kopftuch-Gegnerinnen gefordert. Wer aber schützt
praktizierende Musliminnen vor Druck und Assimilationszwängen an deutschen Schulen, die ja aus westlicher Perspektive immer nur befreiend wirken können?
6. Warum suchen die Ministerin und das Oberschulamt in diesem Konflikt nicht auch einmal das Gespräch mit
Muslimen in Deutschland, z.B. mit den islamischen Dachverbänden oder mit islamischen Gemeinden und
Vereinigungen vor Ort, statt überwiegend westlich orientierte Muslime als Informanten heranzuziehen? Nicht das
Gespräch mit den Betroffenen selbst sucht die Ministerin, sondern sie stützt sich - ausgerechnet - auf türkische Entscheidungen zur Kopftuchfrage
. Dort wird zur Zeit gezielt antiislamische Politik betrieben; das dort herrschende Verbot von Kopftuch und Vollbart in öffentlichen Einrichtungen, also eine rigide und willkürliche
Kleiderordnung, soll jedoch Beweis für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der hiesigen Ablehnung sein.
Die Türkei als Vorbild in dieser Frage sollte mißtrauisch machen, werden hier doch ganz willkürlich Aspekte, die
uns in die Politik passen, gelobt, während zugleich der Beitritt unseres "Vorbildes" in die EU an mangelnder
Zivilisationsfähigkeit in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten usw. scheitert. Warum sollte nun
ausgerechnet die massive unter militärischem Druck durchgesetzte Unterdrückung islamischer Gruppen unser Maßstab im Umgang mit MuslimInnen in Deutschland sein?
7. In der Diskussion um den Fall Ludin taucht gelegentlich auch das Argument auf, wer ein Kopftuch trage,
provoziere die Ausgrenzung. Dies ist nebenbei bemerkt ein altes gängiges Muster rassistischer
Argumentation, mit dem Ausgrenzungspraktiken sehr entlastend gerechtfertigt werden können. Nicht wir, nicht unsere Gesellschaft ist das Problem, wir sind offen genug, nur
die “Fremden” halten an überkommenen Verhaltensweisen, die zudem auch nicht gut sind für sie, beharrlich fest. Auch Fereshta Ludin wurde in
diversen Zeitungsartikeln vorgeworfen, sie halte “beharrlich” an ihrer Entscheidung fest, ein Kopftuch zu tragen.
Wer sich so stur aufführt, kann nach westlicher Lesart doch nur provozieren wollen. Warum ist hier der Gedanke so abwegig, das Tragen des Kopftuchs tatsächlich als Teil des gelebten Glaubens
von Frau Ludin und als inzwischen von ihr gewünschter Aspekt ihrer Persönlichkeit zu verstehen, die keineswegs mit den
Erziehungszielen der Schule in Deutschland kollidieren müssen? Sind unsere staatlichen Werte und Normen
tatsächlich so eng gefaßt, daß die persönliche Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, bereits den Rahmen sprengt?
Fazit: Was als Symbol der Ausgrenzung zu verstehen ist, was eine Provokation darstellt, wofür und in
welchem Maß Toleranz aufgebracht wird, sind Ergebnisse gesellschaftlicher Verhandlungen und
keineswegs objektiv zu erkennende und universal gültige Erscheinungen. Dabei haben die Verhandlungspartner
offensichtlich unterschiedliche Machtpositionen. Die Argumentationslinie von Ministerin und Schulamt entspricht
dieser Definitionsmacht. Deren Logik folgend wird zugleich festgelegt, welchen Platz der Islam in unserer Gesellschaft hat und wo die Grenzen der Glaubensfreiheit in unserem Lande
liegen: gewünscht ist eben nicht die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften trotz grundgesetzlich formulierter Vorgabe. Als Putzfrau
mag Fereshta Ludin ein Kopftuch tragen, soviel Toleranz wird aufgebracht, als Lehrerin jedoch sprengt sie den
Rahmen unseres Weltbildes. Da wird das neutrale, objektive Lehrpersonal ohne deutliche politische, religiöse,
weltanschauliche Überzeugungen beschworen, quasi Lehrer in Uniform. Oder es werden nur diejenigen
Ausprägungen von Individualität zugelassen, die dem westlichen way of life und den mehrheitlich verbreiteten
Lebenspraxen nah genug sind und die im Abendland gemachten Erfahrungen mit christlicher Religion, Kirche und Moral wiedergeben.
Trotz anderslautender Beschwörungen geht es hier nicht nur um einen Einzelfall, um die spezielle Eignung von
Frau Ludin, sondern darum, wie diese deutsche Gesellschaft mit islamischer Glaubenspraxis umgeht. Unter Umgehung eines generellen Kopftuchverbotes, das - wie die Ministerin selbst zugibt - wohl zu Recht
verfassungswidrig wäre, wird in der Praxis ein generelles Berufsverbot für kopftuchtragende Lehrerinnen
in Gang gesetzt. Die praktischen Auswirkungen können wir an vielen Schulen schon beobachten: Schülerinnen
werden zunehmend unter Druck gesetzt, künftigen Lehramtsanwärterinnen weht der Wind ins Gesicht. Zwar können sie - aufgrund des Ausbildungsmonopols des Staates - ihre Ausbildung mit Tuch beenden, an eine
spätere Anstellung ist aber wohl kaum zu denken unter den nun geschaffenen Bedingungen. Ein härteres Klima in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes mit Auswirkungen auch auf die Einstellungs- und
Beschäftigungspraxis der freien Wirtschaft entspricht ebenfalls der Logik dieser Art von Konfliktbewältigung. So
wurde z.B. jüngst der Arbeitsvertrag einer Postbotin (Berufskleidung war die übliche Post-Uniform, ergänzt durch
ein Kopftuch der praktizierenden Muslimin) nicht verlängert mit der Begründung, eine kopftuchtragende Postbotin
entspreche nicht dem Image der Deutschen Post. Man darf gespannt sein auf die ersten examinierten muslimischen Anwältinnen und Staatsanwältinnen, deren Auftreten im Gerichtssaal dann wohl auch zu
Identitätskrisen der deutschen Justiz führen mag.
Das Gerede über Glaubensfreiheit, Güterabwägung und die vorgeblich schwierige Entscheidungsfindung im Fall
Ludin soll vielmehr davon ablenken, wie problematisch es ist, glaubwürdige Konstruktionen für die Begründung eines Kopftuch-Verbotes zu finden in einer Gesellschaft, die
offiziell die Trennung von Staat und Religion, die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften und die Freiheit der individuellen Religionsausübung
behauptet. Offensichtlich gilt hier keineswegs mehr die Regel, daß Religionen nicht bewertet und nur da bekämpft
werden dürfen, wo demokratische und freiheitliche Fundamente bedroht werden, und daß die Religionsausübung
nur dann eingeschränkt werden darf, wenn sie die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Der Fall ist klar: Wenn
Fereshta Ludin das Tuch ablegt, ist die Welt der Ministerin, des Oberschulamtes und der westlichen Bekenner
wieder in Ordnung. Wenn Muslime den Islam so bewältigen und ausleben, wie es das Abendland mit seinen mühseligen Abnabelungskämpfen von den christlichen Kirchen vorgemacht hat und wie es nach soviel
Anstrengung auch unbedingt an die Kinder weitergegeben werden soll, klappt es doch mit dem interkulturellen
Zusammenleben. Daß diese Umgangsformen wenig mit Integration, offener Gesellschaft und interkultureller Kompetenz zu tun haben, sondern die eigentlich zu überwindende Ausgrenzungspraxis vorleben und
zementieren, liegt auf der Hand.
|