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Islam in Deutschland, Katholischer Nachrichtendienst, 2001, Bonn

 

Kaum brauchbare Information

Die Zahl der Publikaitonen nach dem 11. September zu Islam und Muslime in Deutschland. Viele dieser Schriften sollen präzise Informationen in Kurzform wiedergeben, scheitern oftmals aber an der mangelden Kenntnis der Autoren oder an Sachzwängen. Die Sonderpublikation „Islam in Deutschland“ der Katholischen Nachrichtenagentur in Bonn gehört auch zu denen, die das Zeil bei weitem verfehlen. n. Nur einige wenige Beiträge ragen aus diesem Gesamtbild heraus: Der Artikel von Adel Theodor Khoury gibt Einblick über mögliche religiöse Hindergründe terroristischer Attacken. Die Sammlungen von Presseberichten zu Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September sind hilfreich, um sich auch ein Bild von der Meinung der muslimischen Spitzenorganisationen zu machen.

Beim Lesen falle aber einige der Artikel auf, die einer sachlichen Darstellung des Islams und der Muslime nicht dienlich sind. Einige der Stellen, die besonders unangenehm auffallen sollen nachstehend erläutert werden:

zu Der Islam – Ergebung in den Willen GottesProf, Prof. Dr. Paul Roth (S. 6ff)

Eine äußerst gewagte Feststellung ist, dass zahlreiche Muslime, die Frage ob sie an Allah glauben, mit „Nein“ beantworten würden (S. 6). Empirische Untersuchungen aus Deutschland und auch den islamischen Ländern zeigen das Gegenteil (s. z.B. hierzu die Veröffentlichungen des Zentrums für Türkeistudien in Essen).

Falsch bzw. undeutlich sind folgende Angaben: „In Medina geriet er (gemeint Muhammad) in Streit mit gläubigen Juden, änderte die Gebetsrichtung nach Mekka. Mohammed unterwarf die Einwohner des Bezirks seiner Gewalt, Medina wurde zu einer art theokratischen Stadtstaates.“

Er unterwarf nicht Medina, sondern wurde von den Bewohnern eingeladen nach Medina zu kommen (s. Haikal: „Das Leben Muhammads, 1987, S.151-165).

Auch die Feststellung „Unverkennbar ist, wie viel Mohammed aus der jüdischen und der christlichen Religion entlehnt hat“ (S. 7). Hier schwingen alte Vorstellungen nach, dass Muhammad von den früheren Schriften abgeschrieben habe. Die Muslime glauben, dass der Islam in einer abrahamitischen Tradition steht und folglich sich viele Gegebenheiten der drei Weltreligionen (Judentum, Christentum und Islam) sich ähneln bzw. gleichen. Ansonsten könnte man auch Jesus vorwerfen, er habe Dinge aus dem Judentum entlehnt.

Der Abschnitt Koran (S. 7-8) bedarf einer gründlichen Überarbeitung, z.B. seien die Kapitel nach ihrer Länge geordnet worden, was nicht stimmt: Sure 7 hat 206 Verse, die Sure 6 aber 165 und die Sure 2 wiederum 286 Verse. Auch der Verweis, dass neben der Fassung des Kalifen Osman noch weitere, frühere Sammlungen existieren würden entspricht nicht den historischen Tatsachen (s. Tilman Nagel: „ Der Koran – Einführung, Texte und Erläuterungen“, 1983, S.18ff).

Im Kapitel Sunna und Scharia schreibt der Autor, dass sechs kanonische - schon die Bezeichnung „kanonisch“ ist in diesem Zusammenhang etwas unglücklich - Hadithsammlungen unterschieden würden. Neben diesen Hadith-Sammlungen gibt es weitere, (wie z.B. die von Imam Malik) die von den Muslimen geschätzt werden. Die Scharia hat sich nicht nur auf Grund von Koran und Sunna entwickelt (s. Seite 8), sondern enthält auch den idschma (Meinungskonsens der Gelehrten) und den qijas (Urteil aufgrund des Analogieschlusses) (s. Said Ramadan: Das islamische Recht, 1996, S. 33) als islamische Rechtsquelle. Wissenschaftlich falsch ist es, den Begriff Dschihad mit Heiliger Krieg gleichzusetzen.

Die Unterscheidung der Ibaditen und dem Rest der Muslime (Sunniten wie Schiiten) wird damit begründet, dass diese auch die Herrschaft eines schwarzen Sklaven akzeptieren würden (s. Seite 10). Auch für Sunniten und Schiiten steht die Gottesfürchtigkeit – abgesehen von Hauptfarbe - an erster Stelle.

Äußerst überraschend ist die Aussage, dass sich die Sufis auf die „Schau Mohammeds“ berufen würden, als dieser in den Himmel entrückt wurde (S. 10). Es gibt viele Diskussionen auch unter westlichen Orientalisten über die Entstehungsgründe des Sufismus (s. z.B. hierzu die Arbeiten von Prof. Dr. Annemarie Schimmel) aber kaum ein Wissenschaftler sieht die Grundlagen des Sufitums in der „Schau Mohammeds“, wie dies vom Autor behauptet wird. Des weiteren sei bemerkenswert, dass die Bruderschaften wieder in den mittelasiatischen Sowjetrepubliken aufgetaucht seien. Verkannt wird, dass diese auch unter kommunistischer Herrschaft – auch wenn im Untergrund – bestanden.

Überraschend ist auch zu erfahren, dass Libyen – neben Iran – seine Herrschaftsform auf Koran, Sunna und Scharia gründen würde (S. 11). Nach unserem Wissen begreift sich Libyen als sozialistische Volksrepublik.

 

Zum Artikel von K. Rüdiger Durth: Islamismus wir zur Herausforderung

Dieser Artikel stützt sich unhinterfragt auf Berichte des Verfassungsschutzes und zeichnet ein Angstszenario auf, dass bestimmt nicht zum friedlichen Zusammenleben von Nicht-Muslimen und Muslimen in Deutschland beiträgt. Den islamischen Organisationen wird unterstellt, „auch in Deutschland eine auf dem Koran und der Scharia... basierende Gesellschaftsordnung“ ermöglichen zu wollen – ohne zu berücksichtigen, dass dies insbesondere den Bereich der Religionsausübung betrifft und nach Überzeugung der maßgeblichen Organisationen auch betreffen soll, da die Scharia ebenso wichtige Bereiche wie die Verrichtung des Gebets u.ä. regelt. Nicht jedoch ist es Anliegen der islamischen Verbände, die staatsrechtliche Gesellschaftsordnung zu ändern. Auch wird ihnen vorgeworfen, ihren eigenen Religionsunterricht auch nach einer möglichen Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in deutschen Schulen fortführen zu wollen, weil sie ansonsten befürchten würden an Einfluss zu verlieren, damit wird verkannt z.B. das auch christliche Kirchen neben dem Religionsunterricht in den Schulen auch religiöse Unterweisung in den Kirchen anbieten, z.B. im Rahmen von Kommunion und Konfirmation.

Pauschal wird den „islamischen Gruppen“ in Deutschland vorgeworfen, die Achtung des Grundgesetzes nur als „Trick“ zu begreifen, um letztendlich die Religionsfreiheit abschaffen zu wollen (S. 13). Nicht nur, dass diese Diffamierung mit keinem Beleg untermauert wird, auch ehrliche Bemühungen wie die des Zentralrates der Muslime in Deutschland, die ihr Bekenntnis zum Grundgesetz mit der Ausarbeitung der „Islamischen Charta“ rechtsverbindlich proklamiert hat, werden damit untergraben.

Zu hoffen ist, dass anlässlich einer Überarbeitung dieser Publikation unsere Anregungen zur Verbesserung berücksichtigen werden können.

IHY

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